Transparenzbericht der Prüfungsstelle des SVWL

Die Prüfungsstelle des SVWL führt gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durch (§ 319a Abs. 1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs). Sie ist daher verpflichtet, gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse i. V. m. § 24 Abs. 3 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen, einen Transparenzbericht zu veröffentlichen.

Der Transparenzbericht enthält Angaben insbesondere zur Struktur, zum internen Qualitätssicherungssystem und zu den Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit der Prüfungsstelle. Außerdem umfasst der Transparenzbericht eine Aufstellung der geprüften Unternehmen von öffentlichem Interesse.